Blindenhilfe beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für - Kreis Kusel

Stationäre Blindenhilfe - Bearbeitung unterteilt nach Buchstaben:

A - BJanine Peifer
C - FManuela Rumpf
G - KEsther Reidenbach
L - ZDirk Schwab

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende