Blindenhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Spezielle Hinweise für - Kreis Kuselstationäre Blindenhilfe
Daniela Bardian (Buchstabenbereich: A - B)
Manuela Rumpf (Buchstabenbereich: C - F)
Esther Reidenbach (Buchstabenbereich: G - K)
Dirk Schwab (Buchstabenbereich: L - Z)ambulante Blindenhilfe
Eugen SchmidtTeaser
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis KuselDer Leistungsanspruch beginnt mit dem Bekanntwerden der Notlage. Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro .
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Stationäre Blindenhilfe - Bearbeitung unterteilt nach Buchstaben:
A - B | Janine Peifer |
C - F | Manuela Rumpf |
G - K | Esther Reidenbach |
L - Z | Dirk Schwab |