Hilfe für junge Volljährige beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21-Jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21-Jährige und die Nachbetreuung.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist.
Teaser
Sie sind 18 bis 21 Jahre alt und sind in einer schwierigen Situation? Dann gibt es für junge Volljährige wie Sie verschiedene Hilfen. Das Jugendamt unterstützt Sie dabei.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.
Welche Gebühren fallen an?
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt.
Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form können diese herangezogen werden. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Annika Becker
- Frau Janina Benzel-Lehmann
- Frau Sonja Cramer
- Frau Birgit Elicker
- Frau Melina Fuchs
- Frau Milda Lisauskaite
- Frau Antje Marx
- Frau Angela Philipp
- Frau Nadine Schäfer
- Frau Nathalie Schuh
- Frau Pamela Schwarz
- Frau Diana Tischer
- Frau Julia Völker
- Herr Uwe Wagner
- Frau Klaudia Wemmert
- Frau Michaela Wick- Pace