EU-Heimtierausweis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich lediglich ein vom Haustierarzt bzw. –ärztin ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit den Nachweisen einer Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip (in seltenen Ausnahmen Tätowierung) und einer gültigen Tollwutimpfung erforderlic
Für Reisen in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin, der oder die ermächtigt ist, Heimtierausweise auszustellen.
In einem Termin beim Tierarzt oder der Tierärztin können – sofern noch nicht vorhanden – zunächst eine Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Danach kann der Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.Voraussetzungen
Das Heimtier muss eine Kennzeichnung und einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Einzelfall werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Tierarzt bzw. eine Tierärztin.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Tierärztegebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt bzw. eine Tierärztin, der der die Heimtierausweise ausstellt.
Bearbeitungsdauer
Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann – ggf. nach Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann Tollwutimpfung die Ausstellung eines Heimtierausweises kurzfristig durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin. Fast alle niedergelassenen Tierärzte oder Tierärztinnen, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.