Forstliche Förderung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten in Ihrem Wald eine forstliche Maßnahme durchführen und wollen wissen, ob es hierfür eine finanzielle Förderung gibt?
Das Land Rheinland-Pfalz fördert unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland forstliche Maßnahmen.
Mit dem Jahr 2014 begann eine neue Förderperiode für den Zeitraum 2014 bis 2020, in der die Vorgaben der Europäischen Union zur gemeinsamen Agrarpolitik und die Ausrichtung der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur- und Küstenschutz“ durch die Bundesrepublik auch Niederschlag in den zukünftigen Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz fand.
Aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten „Zuwendungen zur Förderung der Forstwirtschaft (Fördergrundsätze Forst)“ vom 18. Mai 2015.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Für eine Beratung und die Beantragung einer forstlichen Förderung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie unter Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.