Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) NR. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- § 9 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.