Betreuungsverein Anerkennung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen dieser Verein eine staatliche Anerkennung.

    Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

    • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
    • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, sie fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berät und unterstützt,
    • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
    • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

    Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die nach ihrer Persönlichkeit, Ausbildung oder Berufserfahrung hierzu geeignet sind, und die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

    Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

  • Teaser

    Sie wollen einen Betreuungsverein betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Vereinssatzung,
    • Versicherungsnachweis,
    • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
    • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Betreuungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende